Eis im Zug

Amelie isst Schokoladeneis

Das Essen von Eis in lokomotivbetriebenen Personenzügen ist nur auf ausdrückliche Genehmigung des zuständigen Personenzugbegleiters gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit Abgabezwang an die nächst sitzenden Fahrgäste, die im Besitz einer Bahncard 50 sein müssen, bestraft.